Abhandenkommen und Beschädigung
Der Schulträger unserer Schule hält in begrenztem Umfang - auf freiwilliger Basis - einen Versicherungsschutz für Ihr Kind während des Schulbesuches durch den Kommunalen Schadensausgleich Schleswig-Holstein vor.
Dieser Tabelle können Sie entnehmen, in welchen Fällen ein Versicherungsschutz durch den Kommunalen Ausgleich besteht.
Schadensfälle werden jedoch nur nach dem Zeitwert reguliert,
wobei die Höchstgrenze 300,00€ beträgt und der niedrigste Ansatz bei 25,00€
liegt.
Auf dem Schulgelände entstandene Schäden an Fahrrädern
werden nicht durch die Schule ersetzt. Es stehen nur in sehr begrenztem Umfang
Stellplätze für Fahrräder zur Verfügung.
Versicherte Sachen | Nicht versicherte Sachen |
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