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Elternversammlung

Die Elternversammlung (auch Elternabend) ist eine Versammlung aller Eltern der Schüler einer Klasse. Im Gegensatz zum Elternsprechtag ist der Elternabend eine klassengebundene Veranstaltung.

Der Elternabend wird durch den Elternbeirat bzw. den Vorsitzenden des Elternbeirats eingeladen und geleitet. Zum ersten Elternabend (auf dem der Elternbeirat gewählt wird) lädt die Klassenleitung ein.

Aufgaben sind (u.a.):

  • Wahl der Klassenelternbeiräte
  • Entscheidung und Planung von Klassenfahrten
  • Information der Eltern
    • Elternrecht, Schulordnung und Hausordnung;
    • Lehrplan und Lernziele der jeweiligen Jahrgangsstufen;
    • verschiedene Unterrichtsformen, z. B. Projektunterricht und Lerntechniken
    • Probleme mit Hausaufgaben, Leistungsmängeln, Disziplin oder Notengebung

Das Schulgesetz gibt ausdrücklich vor, dass die Eltern einer Klasse mindestens einmal im Schulhalbjahr zur Elternversammlung zusammenkommen. Der Elternbeirat ist frei darin, nach Bedarf zu weiteren Terminen einzuladen. Jedes Elternteil hat bei allen Wahlen und Abstimmungen in der Elternvertretung jeweils eine Stimme pro Kind. Ist nur ein Elternteil vorhanden oder nur eines anwesend, hat dieses zwei Stimmen pro Kind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.